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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Detektei Nordlicht – Stand: Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Detektei Nordlicht im Bereich Ermittlungsdienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Detektei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Ergänzungs- und Folgeaufträge.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Detektei Nordlicht erbringt Ermittlungsdienstleistungen im digitalen und physischen Bereich. Hierzu gehören:

  • Romance Scam Aufklärung und Identitätsprüfungen
  • Online-Betrug Ermittlungen (Fake-Shops, Phishing etc.)
  • Digitale Personensuche und Adressermittlung
  • Social Media Recherchen und OSINT-Analysen
  • Untreue-Ermittlungen
  • Observationen und Ermittlungen vor Ort (nach Absprache)

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird individuell mit dem Kunden vereinbart.

(3) Das Rechtsverhältnis ist ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Die Detektei schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungstätigkeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Ermittlungstätigkeit nach Eingang der Anzahlung zustande.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(3) Der Kunde bestätigt, dass er mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt und ein berechtigtes Interesse hat.

(4) Die Detektei behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Durchführung des Auftrags

(1) Die Art der Auftragsdurchführung bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Die Detektei verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt durchzuführen.

(3) Die Detektei ist berechtigt, qualifizierte Dritte hinzuzuziehen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, während der Auftragsdauer nicht selbst in derselben Sache tätig zu werden oder Dritte zu beauftragen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (Pauschalpreise oder Stundensätze).

(2) Anzahlung: Vor Beginn der Ermittlungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu leisten. Die Detektei beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.

(3) Restzahlung: Die verbleibenden 50% sind nach Abschluss der Ermittlungen und Übermittlung des Abschlussberichts fällig.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 6 Keine Erfolgsgarantie – Aufwandsentschädigung

(1) Die Detektei übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Ermittlungen. Ermittlungsergebnisse sind von vielen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs der Detektei liegen.

(2) Ein „Erfolg" ist nicht nur ein positives Ergebnis. Auch der Nachweis, dass ein Verdacht unbegründet ist, stellt ein Ermittlungsergebnis dar.

(3) Bei Nicht-Erfolg der Ermittlungen: Die geleistete Anzahlung (50%) verbleibt als Aufwandsentschädigung bei der Detektei und wird nicht erstattet. Diese deckt den erbrachten Ermittlungsaufwand ab.

(4) Rückerstattung der Anzahlung nur, wenn nachweislich keine Ermittlungstätigkeit aufgenommen wurde.

§ 7 Kündigung und Stornierung

(1) Der Kunde kann jederzeit schriftlich kündigen (E-Mail genügt).

(2) Bei Kündigung sind alle erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Anzahlung wird nicht erstattet.

(3) Bei Kündigung vor Beginn der Ermittlungen: 20% Bearbeitungspauschale.

(4) Die Detektei kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • Unwahren Angaben des Kunden
  • Interessenkonflikt
  • Zahlungsverzug
  • Verstoß gegen geltendes Recht

§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die Detektei verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle erlangten Informationen.

(2) Alle Berichte und Ermittlungsergebnisse sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.

(3) Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung des Kunden oder bei gesetzlicher Verpflichtung.

(4) Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Siehe Datenschutzerklärung.

§ 9 Berichterstattung

(1) Nach Abschluss erstellt die Detektei einen schriftlichen Abschlussbericht.

(2) Zwischenberichte auf Wunsch möglich.

(3) Berichte sind streng vertraulich zu behandeln.

(4) Der Kunde haftet bei unbefugter Weitergabe an Dritte.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Kardinalpflichten.

(3) Keine Haftung für Entscheidungen des Kunden aufgrund der Ermittlungsergebnisse.

(4) Haftung begrenzt auf das vereinbarte Auftragshonorar.

(5) Ausnahme: Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitstellen.

(2) Unverzügliche Information über relevante Änderungen.

(3) Verzögerungen durch unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

§ 12 Urheberrecht

(1) Alle Berichte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(3) Vervielfältigung nur mit schriftlicher Zustimmung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Gerichtsstand: Bremen (soweit gesetzlich zulässig).

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

(2) Widerruf per E-Mail an: kontakt@detektei-nordlicht.de

(3) Wichtig: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Detektei mit der Dienstleistung begonnen hat und der Kunde dem zugestimmt hat.

Hinweis

Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Stand: Dezember 2025

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